Valora verschiebt die Generalversammlung vom 24. März 2020

19.03.2020 / 07:30 / Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR, Shareholder

Der Verwaltungsrat der Valora Holding AG verschiebt die für den 24. März 2020 angesetzte ordentliche Generalversammlung vor dem Hintergrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus. Der Entscheid folgt der «Verordnung 2 über die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)» des Schweizerischen Bundesrats, unter der eine Generalversammlung unter gewohnten Bedingungen nicht möglich ist. Ein neuer Termin wird zu gegebenem Zeitpunkt kommuniziert. Die aktuelle Situation hat auch Einfluss auf den Geschäftsgang und die Geschäftsaussichten der Valora Gruppe, eine endgültige Beurteilung der Auswirkungen ist aufgrund der grossen Dynamik aber nicht möglich.

Um die Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) zu verlangsamen, haben der Schweizerische Bundesrat und die Regierungen der weiteren Länder und Regionen, in welchen die Valora Gruppe tätig ist, in den letzten Tagen einschneidende Massnahmen erlassen. Gleichzeitig ändern sich die Rahmenbedingungen weiterhin fast täglich. Infolge der vom Schweizerischen Bundesrat am 16. März 2020 erlassenen «Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)» dürfen Aktionärinnen und Aktionäre an Generalversammlungen derzeit nicht persönlich teilnehmen. Eine Gesellschaft darf jedoch anordnen, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Rechte ausschliesslich ausüben können auf schriftlichem Weg oder in elektronischer Form oder durch einen vom Unternehmen bezeichneten unabhängigen Stimmrechtsvertreter.

Nach eingehender Bewertung der aktuellen Entwicklungen und sorgfältigem Abwägen hat der Verwaltungsrat der Valora Holding AG entschieden, die für den 24. März 2020 geplante ordentliche Generalversammlung nicht durchzuführen. Der Verwaltungsrat hat die feste Absicht, eine Generalversammlung abzuhalten, an der Aktionärinnen und Aktionäre persönlich teilnehmen können, sobald es die Situation erlaubt. Ein neuer Termin wird zu gegebenem Zeitpunkt kommuniziert.

Franz Julen, Präsident des Valora Verwaltungsrats, sagt: «Der Verwaltungsrat hat den Entscheid zur Verschiebung der Generalversammlung nach reiflicher Überlegung getroffen. Wir vertrauen auf das Verständnis der Aktionärinnen und Aktionäre für diese Massnahme und danken dafür.» Er ergänzt: «Gleichzeitig setzt Valora alles daran, in dieser aussergewöhnlichen Situation ein flexibles und robustes Geschäft im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten aufrechtzuerhalten. Wir danken den Mitarbeitenden in unserem Netzwerk für den grossen Einsatz, den sie dazu leisten.»

Derzeit darf die Valora Gruppe einen Grossteil ihrer Kiosk-, Convenience- und Food-Service-Verkaufsstellen in der Schweiz, in Deutschland und Luxemburg weiter betreiben, und die Auslastung der Laugenbackwaren-Produktion ist stabil. Valora spürt aber die zunehmenden Einflüsse der aktuellen Situation auf die Kundenfrequenz. Diese Entwicklung und behördliche Anordnungen werden auch Einfluss haben auf den Geschäftsgang der Valora Gruppe. Da der weitere Fortgang der Coronakrise und deren Auswirkung auf die gesamtwirtschaftliche Lage nicht eingeschätzt werden können, ist eine endgültige Beurteilung der Geschäftsaussichten der Valora Gruppe allerdings nicht möglich.