Gesichert in die Zukunft

Weil keine Pensionierung ist wie die andere: Gemeinsam finden wir die passende Vorsorgelösung für Ihre ganz persönliche Lebensplanung. So können Sie Ihren gewohnten Lebensstandard erhalten und den Ruhestand sorgenfrei geniessen.

Altersrente

Die Altersrente der Valora Pensionskasse wird ab dem Pensionierungszeitpunkt lebenslang ausbezahlt. Nach dem Tod der versicherten Person erhalten anspruchsberechtigte Hinterbliebene Hinterlassenenleistungen. Weitere Informationen sind im Merkblatt Pensionierung nachzulesen

Merkblatt Pensionierung (PDF, 1.2 MB)

Kapitalbezug

Sofern sechs Monate vor dem gewünschten Pensionierungszeitpunkt mit dem Antrag auf Alterskapital angemeldet, kann das gesamte Altersguthaben oder ein Teil davon in Kapitalform bezogen werden. In diesem Fall reduzieren sich sämtliche Leistungen im Umfang des Bezugs. Der ausbezahlte Betrag wird vom Guthaben für die Altersrente abgezogen und ist unabhängig vom Einkommen zu versteuern. Bezieht eine versicherte Person das gesamte Alterskapital als Kapitalbezug, so hat sie keinen Anspruch mehr auf Leistungen der Valora Pensionskasse.

Antrag auf Alterskapital (PDF, 1.2 MB)

Überbrückungsrente

Falls Sie vorzeitig in den Ruhestand treten, haben Sie die Möglichkeit, zum Ausgleich der fehlenden AHV-Altersleistungen eine Überbrückungsrente zu beziehen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Gerne berechnen wir Ihnen die Bezugsvarianten.

Teilpensionierung

Im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber können Versicherte ab Alter 58 ihr Arbeitspensum stufenweise verringern, wenn die Erwerbstätigkeit um mindestens 20% des Vollzeitpensums reduziert wird.

Auszahlungen

Bei der Valora Pensionskasse erfolgen die Rentenzahlungen monatlich und werden jeweils Mitte des Monats (ca. am 15.) ausbezahlt.
Sie haben ein neues Konto, auf das wir Ihre Rente überweisen sollen? Bitte melden Sie uns den Wechsel so rasch als möglich, damit wir Ihre Rente weiterhin pünktlich und korrekt überweisen können.

Rentenbezug im Ausland

Eine Auszahlung der Altersrente ins Ausland ist ebenfalls möglich, jedoch gilt zu beachten, dass die Bankspesen zu Ihren Lasten gehen. Zudem wird je nach Steuerabkommen mit dem entsprechenden Wohnsitzstaat die Quellensteuer direkt abgezogen.