Eintritt
Gesundheitsprüfung
Die Valora Pensionskasse kann von einem Versicherten bei seinem Eintritt Auskunft über den Gesundheitszustand verlangen, ärztliche Auskünfte einholen oder ihn auf Kosten der Valora Pensionskasse von einem Vertrauensarzt untersuchen lassen. Deshalb erhalten Aktivversicherte, mit einem AHV-Jahreslohn über CHF 117’600 von der Valora Pensionskasse mit den Eintrittsunterlagen einen Gesundheitsfragebogen.
Merkblatt Gesundheitsprüfung (PDF, 22 KB)
Gesundheitsfragebogen (PDF, 98 KB)
Austritt
Austritt nach 58
Wenn Sie beim Austritt 58 Jahre alt oder älter sind und in keine neue Pensionskasse eintreten, besteht gemäss Vorsorgereglement Art. 23 Abs. 3 Anspruch auf Altersleistungen. Falls Sie jedoch bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) angemeldet sind, kann die Überweisung Ihrer Austrittsleistung auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice erfolgen. Dazu bitten wir Sie, uns eine Bestätigung der Anmeldung zum Leistungsbezug bei der ALV zuzustellen. Ohne diesen Nachweis innert 30 Tagen nach Erhalt der Austrittsabrechnung wird eine vorzeitige Pensionierung durchgeführt.
Sollten Sie Taggelder der ALV beziehen, sind Sie je nach Höhe der Taggelder gegen die Risiken Tod und Invalidität bei der Stiftung Auffangeinrichtung versichert. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.aeis.ch.
Häufig gestellten Fragen
Stellenwechsel
Bei einem Stellenwechsel bringen Sie neben Tatendrang und Ihren Fähigkeiten auch Ihr Guthaben der 2. Säule mit. Die Pensionskassen sind gesetzlich verpflichtet, diesen Betrag an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers zu überweisen.
Interner Wechsel
Bei einem internen Stellenwechsel werden wir Ihr Sparguthaben auf die Neuanstellung umbuchen.
Arbeitslosigkeit
Wir helfen Ihnen, nach einer Kündigung oder wenn es mit einer Neuanstellung nicht auf Anhieb klappt, die Anschlusslösung für Ihr Altersguthaben zu organisieren.
Freiwillige Weiterversicherung