Wenn Ihr Leben eine neue Richtung einschlägt, hat dies oft Auswirkungen auf Ihre berufliche Vorsorgesituation. Wir helfen Ihnen, zur richtigen Zeit das Richtige zu tun.
Wenn Ihr Leben eine neue Richtung einschlägt, hat dies oft Auswirkungen auf Ihre berufliche Vorsorgesituation. Wir helfen Ihnen, zur richtigen Zeit das Richtige zu tun.
Der Anspruch auf die Altersrente beginnt mit Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters. Dieses liegt für Frauen bei 64 und für Männer bei 65 Jahren. Eine vorzeitige Pensionierung ist frühestens ab dem 58. Geburtstag möglich. Versicherte können das Arbeitsverhältnis auch über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus fortsetzen, und zwar bis längstens zum Ersten des Monats nach dem 70. Geburtstag.
Die Höhe der Altersrente ergibt sich aus der Multiplikation des individuellen Sparguthabens zum Zeitpunkt der Pensionierung mit dem dann gültigen Umwandlungssatz.
Aktivversicherte Personen haben Anspruch auf Invalidenleistungen der Valora Pensionskasse, sofern sie vor dem ordentlichen Pensionierungsdatum aufgrund von Krankheit oder Unfall invalid werden. Versicherte, die von der Invalidenversicherung (IV) als invalid anerkannt werden, erhalten eine lebenslange Invalidenrente der Valora Pensionskasse. Die Höhe der Rente hängt vom Invaliditätsgrad ab, welcher von der eidgenössischen Invalidenversicherung festgelegt wird.
Überlebende Ehegatten und Ehegattinnen haben Anspruch auf eine Ehegattenrente, sofern sie für den Unterhalt von mindestens einem Kind aufkommen müssen oder älter als 45 Jahre sind und mindestens 5 Jahre mit der verstorbenen Person verheiratet waren. Die jährliche Ehegattenrente beträgt 60% der Invalidenrente.
Lebenspartner haben Anspruch auf die gleichen Rentenleistungen wie Ehegatten, sofern sie die kumulativen Bedingungen gemäss Art. 18, Vorsorgereglement der Valora Pensionskasse, erfüllen.
Der überlebende geschiedene Ehegatte hat Anspruch auf eine Rente, sofern die Ehe mindestens 10 Jahre dauerte und ihm im Scheidungsurteil eine lebenslängliche Rente zugesprochen wurde.
Sie haben Anspruch auf eine Pensionierten-Kinderrente, sofern Ihre Kinder unter 18 Jahre alt sind. Falls Ihre Kinder über 18 Jahre sind, aber noch in Ausbildung stehen und keine hauptberufliche Erwerbstätigkeit ausüben, besteht bis längstens zur Vollendung des 25. Altersjahres weiterhin Anspruch auf eine Pensionierten-Kinderrente.
Bitte reichen Sie uns zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung eine Kopie des Familienbüchleins und, sofern nötig, eine Kopie der Ausbildungsbestätigung ein.
Die Pensionierten-Kinderrente beträgt 20% Ihrer Altersrente.
Stirbt eine erwerbstätige, versicherte Person vor der vorzeitigen oder ordentlichen Pensionierung, besteht Anspruch auf ein Todesfallkapital. Bei teilinvaliden und teilpensionierten Personen beschränkt sich der Anspruch auf den aktiven Teil der Vorsorge. Die Begünstigten für ein Todesfallkapital können mit dem Formular «Erklärung über die Verteilung des Todesfallkapitals, Anhang 7» der Valora Pensionskasse mitgeteilt werden.
Der Eintritt in die Pensionskasse erfolgt mit der Anmeldung durch den Arbeitgeber. Aufnahmekriterien sind der Jahreslohn (mindestens CHF 22’050), das Alter und die Dauer des Arbeitsvertrages. Weitere Informationen sind im Merkblatt Neueintritt nachzulesen.
Eintrittsmeldung (PDF, 164 KB)
Übertragung Freizügigkeitsguthaben (PDF, 14 KB)
Merkblatt Eintritt in die Valora Pensionskasse (PDF, 157 KB)
Die Valora Pensionskasse kann von einem Versicherten bei seinem Eintritt Auskunft über den Gesundheitszustand verlangen, ärztliche Auskünfte einholen oder ihn auf Kosten der Valora Pensionskasse von einem Vertrauensarzt untersuchen lassen. Deshalb erhalten Aktivversicherte, mit einem AHV-Jahreslohn über CHF 117’600 von der Valora Pensionskasse mit den Eintrittsunterlagen einen Gesundheitsfragebogen.
Verschiedene Gründe können zu einem Austritt aus unserer Pensionskasse führen. Gerne informieren wir Sie individuell zu Ihrer konkreten Situation.
Austrittsmeldung - Erhaltung des Vorsorgeschutzes (PDF, 102 KB)
Wenn Sie beim Austritt 58 Jahre alt oder älter sind und in keine neue Pensionskasse eintreten, besteht gemäss Vorsorgereglement Art. 23 Abs. 3 Anspruch auf Altersleistungen. Falls Sie jedoch bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) angemeldet sind, kann die Überweisung Ihrer Austrittsleistung auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice erfolgen. Dazu bitten wir Sie, uns eine Bestätigung der Anmeldung zum Leistungsbezug bei der ALV zuzustellen. Ohne diesen Nachweis innert 30 Tagen nach Erhalt der Austrittsabrechnung wird eine vorzeitige Pensionierung durchgeführt.
Sollten Sie Taggelder der ALV beziehen, sind Sie je nach Höhe der Taggelder gegen die Risiken Tod und Invalidität bei der Stiftung Auffangeinrichtung versichert. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.aeis.ch.
Bei einem Stellenwechsel bringen Sie neben Tatendrang und Ihren Fähigkeiten auch Ihr Guthaben der 2. Säule mit. Die Pensionskassen sind gesetzlich verpflichtet, diesen Betrag an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers zu überweisen.
Bei einem internen Stellenwechsel werden wir Ihr Sparguthaben auf die Neuanstellung umbuchen.
Wir helfen Ihnen, nach einer Kündigung oder wenn es mit einer Neuanstellung nicht auf Anhieb klappt, die Anschlusslösung für Ihr Altersguthaben zu organisieren.
Freiwillig das Pensum reduziert oder unfreiwillig die Arbeitsstelle verloren? Änderungen der Lohnzahlungen vor der Pensionierung können die Vorsorgesituation beeinträchtigen. Lassen Sie sich über Optionen für Weiterversicherungen beraten, um Einbussen und Risiken abzufedern.
Merkblatt Freiwillige Weiterversicherung bei Entlassung nach Alter 58 (PDF, 112 KB)
Antrag Freiwillige Weiterversicherung (PDF, 111 KB)
Bitte teilen Sie der Valora Pensionskasse mit, an welchem Tag der Bund geschlossen wird. Pensionskassen sind gesetzlich verpflichtet, das Guthaben in der 2. Säule für den Tag der Eheschliessung zu berechnen.
Informieren Sie sich frühzeitig, wie Sie Ihren Lebenspartner einem Ehepartner gleichstellen können – gerade bei gemeinsamen Kindern. Ohne vertragliche Regelung haben Unverheiratete im Todesfall des Lebenspartners oft schlechte Karten.
Bei Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft wird das Geld, welches während der Ehe in die Pensionskasse einbezahlt wurde, geteilt. Das vor der Heirat einbezahlte Geld bleibt den Ehepartnern hingegen jeweils erhalten.
Für ein selbstgenutztes Wohneigentum (Wohnung, Einfamilienhaus) kann zur Finanzierung die vorhandene Freizügigkeitsleistung vorbezogen oder verpfändet werden. Weitere Informationen sind im Merkblatt Wohneigentum nachzulesen.
Merkblatt Wohneigentum (PDF, 100 KB)
Wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen möchten, ist die Behandlung Ihrer Freizügigkeitsleistung abhängig von Ihrer Zieldestination. Informationen dazu finden Sie in unserem Merkblatt Austritt aus der Valora Pensionskasse.
Merkblatt Austritt aus der Valora Pensionskasse (PDF, 98 KB)
Sie und Ihr Arbeitgeber leisten monatliche Sparbeiträge, mit denen Ihr Altersguthaben aufgebaut wird. Zudem entrichten Sie und Ihr Arbeitgeber Risikobeiträge. Mit diesen werden die Invaliden- und Hinterlassenenleistungen finanziert. Die Höhe der Spar- und Risikobeiträge finden Sie auf Seite 2 Ihres Leistungsausweises unter dem Abschnitt «Finanzierung».
Auf den folgenden Tabellen sind die aktuellen prozentualen Beiträge gemäss Altersgruppen ersichtlich:
Basisplan
Wählbare Sparbeiträge im Basisplan ab 2023
Arbeitnehmende | Arbeitgeber | |||
Alter | Light | Plus Standard |
Max | alle Varianten |
25–34 | 5.00% | 5.25% | 5.25% | 5.25% |
35–44 | 7.50% | 7.75% | 8.25% | 8.25% |
45–54 | 8.00% | 8.25% | 10.75% | 10.75% |
55–70 | 8.50% | 8.75% | 11.25% | 13.25% |
Risikobeiträge im Basisplan ab 2023
Alter | Arbeit- nehmende |
Arbeitgeber |
18-24 | - | 1.00% |
25-34 | 1.00% | 1.00% |
35-44 | 1.00% | 1.50% |
45-54 | 1.50% | 2.50% |
55-65 | 1.50% | 3.00% |
66-70 | 1.00% | 1.00% |
Zusatzplan
Wählbare Sparbeiträge im Zusatzplan ab 2023
Arbeitnehmende | Arbeitgeber | |||
Alter | Light Standard |
Plus | Max | alle Varianten |
18 – 70 | 1.00% | 2.00% | 3.00% | 3.00% |
Risikobeiträge im Zusatzplan ab 2023
Alter | Arbeit- nehmende |
Arbeitgeber |
18-70 | 0.50% | 0.50% |
Sie möchten Ihr Altersguthaben flexibel ansparen und je nach Lebenssituation mal mehr oder weniger Geld fürs Alter zur Seite legen? Bei uns können Sie seit dem 01.01.2022 zwischen drei Sparplänen wählen und so Ihren Lebensstandard im Ruhestand eigenverantwortlich beeinflussen.
Info-Blatt «Wählbare Sparpläne für Arbeitnehmer ab 01.01.2024» (PDF, 97.9 KB)
Mit privaten Einkäufen können Sie von einer unmittelbaren Verbesserung der Leistungen und steuerlichen Vorteilen profitieren. Weitere Informationen sind im Merkblatt Einkauf in die Pensionskasse nachzulesen
Der persönliche Leistungsausweis dient der Information der Versicherten über den Stand ihrer Versicherungssituation.
Erläuterungen zum Leistungsausweis im Basisplan (PDF, 509 KB)
Erläuterungen zum Leistungsausweis im Zusatzplan (PDF, 241 KB)
Lohnänderungen haben immer eine Auswirkung auf die berufliche Vorsorgesituation. So entstehen zum Beispiel bei Lohnänderungen Vorsorgelücken und damit Handlungsbedarf. Wir beraten Sie gerne.
Sich ausklinken und den Arbeitsalltag für ein paar Monate hinter sich lassen? Immer häufiger fragen Arbeitnehmende nach der Möglichkeit sogenannter Sabbaticals. Nicht vergessen sollten Sie vor der Auszeit aber, die Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz abzuklären. Wir beraten Sie gerne.
Vertrauen Sie auf das stabile Auffangnetz, das die Valora Pensionskasse den Versicherten beim Eintritt von Invalidität garantiert. Die ausbezahlten Leistungen werden durch die Risikobeiträge aller Arbeitgeber und Arbeitnehmenden gedeckt.
Stirbt eine erwerbstätige, versicherte Person vor der vorzeitigen oder ordentlichen Pensionierung, besteht für berechtigte Nahestehende Anspruch auf eine lebenslange Rente und teilweise auf ein Todesfallkapital. Bestimmen Sie die Begünstigten zu Lebzeiten – und korrigieren Sie diesen Entscheid, falls Ihre Verhältnisse sich ändern. Weitere Informationen sind im Merkblatt Todesfallkapital nachzulesen.
Merkblatt Todesfallkapital (PDF, 139 KB)
Einlternrente / Ehegatten-Waisenrente (PDF, 138 KB)
Wir alle werden voraussichtlich länger leben als unsere Eltern. Die Lebenserwartung in der Schweiz steigt weiter an und deshalb muss das Sparkapital für mehr Rentenjahre ausreichen als in der Vergangenheit. Darum bieten wir mit unseren wählbaren Sparplanlösungen die Möglichkeit, Ihre finanzielle Situation im Alter mitzubestimmen – eigenverantwortlich und freiwillig.
Die Valora Pensionskasse bietet drei Sparplanvarianten an: «Light», «Plus» und «Max». Die lohnprozentualen Sparbeiträge pro Altersgruppe entnehmen Sie bitte den untenstehenden Tabellen.
Der Arbeitgeber leistet in allen Varianten einen festgelegten prozentualen Sparbeitrag, unabhängig von der Wahl des Sparplans.
Wählbare Sparbeiträge im Basisplan
(Minimaler Jahreslohn ab 01.01.2023: CHF 22’050)
ab 2023 | ||||
Arbeitnehmende | Arbeitgeber | |||
Alter | Light | Plus Standard |
Max | alle Varianten |
25 – 34 | 5.00% | 5.25% | 5.25% | 5.25% |
35 – 44 | 7.25% | 7.75% | 8.25% | 8.25% |
45 – 54 | 8.00% | 8.25% | 10.75% | 10.75% |
55 – 70 | 8.25% | 8.75% | 11.25% | 13.25% |
Wählbare Sparbeiträge im Zusatzplan
(ab 01.01.2023: Jahreslohn ab CHF 152’000)
ab 2023 | ||||
Arbeitnehmende | Arbeitgeber | |||
Alter | Light Standard |
Plus | Max | alle Varianten |
18 – 70 | 1.00% | 2.00% | 3.00% | 3.00% |
Bitte wählen Sie Ihren bevorzugten Sparplan bis spätestens 30. November 2023. Das hierzu benötigte Formular finden Sie auf unserer Website (Formular «Wahl der Sparplanvariante»). Der gewählte Sparplan kommt ab dem 1. Januar des Folgejahres zur Anwendung. Die Wahl gilt solange, bis Sie Ihren Entscheid widerrufen. Ein Wechsel Ihres gewählten Sparplanes kann einmal jährlich jeweils per 1. Januar erfolgen.
...wenn Sie bereits per Ende 2022 bei der Valora Pensionskasse versichert waren?
In diesem Fall kommt der bisherige Sparplan zur Anwendung.
...wenn Sie im Jahr 2023 in die Valora Pensionskasse eintreten?
In diesem Fall kommen die Standardpläne zur Anwendung, d.h. für Basisplan-Versicherte der Sparplan «Plus» und für Zusatzplan-Versicherte der Sparplan «Light».
Welcher Sparplan angewendet wird, ist ab dem Jahr 2022 auf Ihrem Leistungsausweis ersichtlich.
Alle neu eintretenden Personen werden automatisch im Sparplan „Standard“ versichert. Der Sparplan kann mit schriftlicher Mitteilung bis Ende November per Anfang Januar des Folgejahres geändert werden.
Ein Wechsel des Sparplans kann einmal jährlich jeweils per 1. Januar erfolgen und muss rechtzeitig, jeweils bis 30. November, mittels Formular «Wahl der Sparplanvariante» der Valora Pensionskasse mitgeteilt werden. Eintritte unter dem Jahr werden – wie alle Neueintritte – im Standardplan «Plus» versichert. Bitte melden Sie Ihren Planwechsel bis zum 30. November 2023 bei der Geschäftsstelle. Ebenso können Sie bei der Geschäftsstelle abklären, inwiefern eine allfällige Besserstellung Ihrer Leistungen im Jahre 2023 durch einen privaten Einkauf möglich ist.
Hier finden Sie weitere «Häufig gestellte Fragen» zur Valora Pensionskasse.