Valora und der Kaufmännische Verband haben die Verhandlungen für den neuen GAV erfolgreich abgeschlossen

14.11.2017 / 08:00 / Misc

Im Rahmen der Ende 2016 neu vereinbarten Sozialpartnerschaft haben die Valora Gruppe und der Kaufmännische Verband den revidierten Gesamtarbeitsvertrag für Mitarbeitende in der Schweiz verabschiedet. Dieser tritt Anfang 2018 in Kraft. Mit dem neuen GAV werden die Arbeitsbedingungen verbessert und Berufsausbildungen stärker honoriert.

Die Valora Gruppe hat in den vergangenen Monaten zusammen mit dem Kaufmännischen Verband (kfmv) den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) überarbeitet und verabschiedet. Dieser löst den bisherigen GAV aus dem Jahr 2013 ab. Ein erster Schritt wurde bereits im April 2017 gemacht mit der Erhöhung der Gesamtlohnsumme aller dem GAV unterstellten Mitarbeitenden in der Schweiz um 1.8%, einer generellen Lohnerhöhung für alle Mitarbeitenden im Verkauf von 1% und der Anhebung der Bruttomindestlöhne um CHF 100.00. Nun sind die Verhandlungen über eine Gesamtrevision des GAV erfolgreich abgeschlossen worden. Der neue GAV tritt per 1. Januar 2018 mit einer Laufzeit von drei Jahren in Kraft. Die Mitarbeitenden von Valora profitieren damit weiterhin vom Schutz eines GAV.

Faire Arbeitsbedingungen und Mitarbeiterentwicklung im Fokus

Valora will ein fairer Arbeitgeber sein mit zufriedenen Angestellten, die ihr Potenzial nutzen. So wurde beim neuen GAV der Fokus insbesondere auf diese beiden Aspekte gelegt. Über die bereits kommunizierte grundsätzliche Anhebung der Bruttomindestlöhne um CHF 100.00 hinaus werden die Bruttomindestlöhne für Mitarbeitende mit Berufsausbildung noch einmal angehoben. Ab dem 1. Januar 2018 erhöht sich der Mindestlohn der Mitarbeitenden mit einer zwei- oder dreijährigen Berufsausbildung um CHF 50.00 und ab dem 1. Januar 2019 um weitere CHF 50.00; Valora und der kfmv wollen, dass sich eine Ausbildung auch finanziell lohnt. Darüber hinaus sind sich Valora und der kfmv einig, dass die Weiterbildung der Mitarbeitenden von Valora mehr Gewicht erhalten und das Thema gemeinsam weiterentwickelt werden soll. Ergänzend führt Valora neu einen Vaterschaftsurlaub von zehn Tagen für alle Mitarbeitenden ein (bisher fünf Tage für Mitarbeitende unter dem GAV).

Agenturpartner werden neu an jeweils aktuelle Mindestlöhne gebunden

Neben dem neuen GAV gehen Valora und der kfmv weitere, darüber hinausgehende Vereinbarungen ein. So werden auch die selbstständigen Agenturpartner von Valora ab Januar 2018 bei Neuverträgen verpflichtet, die jeweils aktuellen Mindestlöhne des Valora GAV einzuhalten.

Michael Mueller, CEO von Valora, sagt: «Wir freuen uns sehr, dass wir nach konstruktiven Gesprächen mit dem Kaufmännischen Verband nun einen neuen Gesamtarbeitsvertrag für unsere Mitarbeitenden in der Schweiz haben. Uns ist es ein Anliegen, dass die Mitarbeitenden von guten Arbeitsbedingungen, im Branchenvergleich fairen Löhnen und Weiterentwicklungsmöglichkeiten profitieren.»

Christian Zünd, CEO des kfmv, sagt: «Im neuen GAV konnten Verbesserungen für die Mitarbeitenden bei Valora erreicht werden. Mit dem Abschluss ist zudem sichergestellt, dass die Mitarbeitenden weiterhin von einem GAV profitieren können. Zusätzlich kann gerade auch die Anbindung der Agenturen an die jeweils aktuellen Mindestlöhne als Erfolg gewertet werden. Der kfmv ist bestrebt, den GAV zusammen mit Valora stetig weiterzuentwickeln.»