FEMSA hat Kraftloserklärungsverfahren für die restlichen im Publikum verbliebenen Valora Aktien eingeleitet

02.11.2022 / 07:00 / Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR, Shareholder

Fomento Económico Mexicano, S.A.B. de C.V. («FEMSA»; BMV: FEMSAUBD.MX; FEMSAUB.MX; NYSE: FMX) hat am 7. Oktober 2022 mit dem Vollzug des öffentlichen Kaufangebots ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft, Impulsora de Marcas e Intangibles, S.A. de C.V., eine Beteiligung in der Höhe von 97.77% des ausgegebenen Aktienkapitals der Valora Holding AG («Valora»; SIX: VALN) erreicht. Inzwischen hat FEMSA durch ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft die Beteiligungsschwelle von 98% des Aktienkapitals bzw. der Stimmen überschritten. Folglich hat FEMSA respektive ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft am 1. November 2022 ein Kraftloserklärungsverfahren für die restlichen im Publikum verbliebenen Valora Aktien beim zuständigen Gericht eingeleitet.

Nach Abschluss dieses Prozesses erhalten die verbliebenen Valora Aktionärinnen und Aktionäre eine Abfindung in der Höhe des Angebotspreises von CHF 260.00 netto in bar pro Aktie. Das Kraftloserklärungsverfahren dauert erfahrungsgemäss fünf bis sechs Monate. 

Valora wird nun ihrerseits, wie im Angebotsprospekt vom 26. Juli 2022 von FEMSA angekündigt, bei der SIX Swiss Exchange AG die Dekotierung der Valora Aktien auf den Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit des Kraftloserklärungsurteils sowie die Befreiung von bestimmten Informations- und Publizitätspflichten gemäss Kotierungsreglement bis zum Datum der Dekotierung der Valora Aktien beantragen.

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